S T A T U T
für den Radiopreis der Erwachsenenbildung
gültig ab 27. August 1998 (geändert am 19. Juni 2000 und am 27. Juni 2001.
Ergänzt am 29. Juni 2002, am 29. September 2004 und am 17. Oktober 2007)
Die Verbände der österreichischen Erwachsenenbildung, die den „Radiopreis der Erwachsenenbildung“ stiften, haben folgendes Preisstatut beschlossen.
1) Die Arbeitsgemeinschaft Bildungshäuser Österreich, der Büchereiverband Österreichs, der Verband Österreichischer Volkshochschulen und das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich stiften zur Förderung der Zusammenarbeit von Erwachsenenbildung und Rundfunk, zur Förderung einer kritischen, aber sachgerechten Auseinandersetzung mit dem Medium und als Anregung für GestalterInnen von Radiosendungen einen Radiopreis der Erwachsenenbildung.
2) Mit dem Preis sollen Radiosendungen ausgezeichnet werden, die nach Inhalt und Form (Gestaltung und radiogerechter Darbietung) erwachsenenbildnerisch als besonders wertvoll angesehen werden.
3) Für die Zuerkennung des Preises kommen nur Eigenproduktionen österreichischer Sender in Betracht, die jeweils in der Zeit vom 1. September des vergangenen Jahres bis 31. August des laufenden Jahres in einem österreichischen Sender erstmals gesendet wurden.
4) Für auszuzeichnende Sendungen werden folgende vier Sparten berücksichtigt:
a) Sendungen vorrangig literarischen und /oder musikalischen Inhalts (Sparte: Kultur),
b) Features, Reportagen, Dokumentationen, Interviews und Gespräche (Sparte: Information),
c) Sendungen zu Bildung und Wissenschaft oder über Bildungsveranstaltungen (Sparte: Bildung).
d) Sendungen mit interaktivem Charakter (das heißt Beteiligung und Einbeziehung der HörerInnen) oder Sendungen, die mit klassischen Sender- und Empfänger- Mustern experimentieren und somit Radio als Prozess oder „Work in Progress“ präsentieren.
e) Sendereihen und Themenschwerpunkte.
f) Bei Bedarf kann die Jury einen Preis für Kurzsendungen (weniger als 10 Minuten) vergeben.
Der Preis in der Sparte Bildung wird nach Eduard Ploier benannt (Eduard Ploier-Preis).
5) Vorschläge für die Zuerkennung des Preises können von TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen der unter Pkt. 1 genannten Verbände der Erwachsenenbildung, von KritikerInnen der Presse und vom Österreichischen Rundfunk sowie von österreichischen Radiosendern und ihren MitarbeiterInnen (bis spätestens zehn Tage vor der Sitzung der Vorjury) eingebracht werden.
Bei Einreichungen aus dem Österreichischen Rundfunk und Radiosendern ist zu berücksichtigen, dass je Abteilung oder (Landes-) Studio und von einzelnen SendungsgestalterInnen nur maximal je zwei Sendungen eingebracht werden können.
6) Die Vorschläge sind in Form einer Beschreibung der Sendung und der Anführung Ihrer MitarbeiterInnen beim Büro Medienpreise („Fernsehpreis“ und „Radiopreis“), 1020 Wien, Weintraubengasse 13, einzubringen. Für die Beurteilung durch die Jury sind rechtzeitig Kassetten oder CDs zur Verfügung zu stellen.
7) Dem Büro Medienpreise obliegt die Sammlung und Sichtung der eingebrachten Vorschläge sowie die Ausscheidung von Vorschlägen, die nicht dem Statut des Radiopreises der Erwachsenenbildung entsprechen.
8) Wenn es die Zahl der eingebrachten Vorschläge erfordert, ist eine Vorjury durch das Büro Medienpreise einzuberufen, die eine Vorauswahl nach Inhalt und Gestaltung vorzunehmen hat. Die Vorjury nominiert zwischen acht und fünfzehn Sendungen zur endgültigen Begutachtung.
9) Die Vorjury besteht aus je zwei VertreterInnen der genannten Verbände und soll, wenn möglich, nicht mehr als zehn Mitglieder zählen. Sie wird aufgrund der Nominierung der einzelnen Verbände vom Büro Medienpreise einberufen, dessen Leiter/in zusätzliches Jurymitglied auch den Vorsitz in den Jurys führt. Die Vorjury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Mit Ausnahme der Bekanntgabe der Ergebnisse sind die Sitzungen der Jurys vertraulich.
10) Über die Zuerkennung des Radiopreises der Erwachsenenbildung entscheidet eine Jury, die aus VertreterInnen der genannten Verbände sowie aus MedienkritikerInnen und einschlägigen Fachleuten besteht. Die Mitglieder – höchstens zwanzig Personen – werden jährlich von den beteiligten Verbänden sowie vom Büro Medienpreise nominiert und von letzterem einberufen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Ein Rechtsweg kann dagegen nicht beschritten werden.
11) Die Jury vergibt pro Jahr je einen Spartenpreis und kann bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen in jeder Sparte einen weiteren Preis zuerkennen. Die Jury entscheidet über die Personen, die den jeweiligen Spartenpreis erhalten. Je Sparte dürfen es nicht mehr als vier Personen (Funktionen) sein.
12) Die Preise werden alljährlich im Winter in einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Sie bestehen aus einer künstlerisch gestalteten Preismedaille und einer Verleihungsurkunde.
13) Die dem Büro Medienpreise aus der Vergabe des Radiopreises der Erwachsenenbildung erwachsenen Kosten werden von den unter Pkt. 1 genannten Verbänden zu je gleichen Teilen getragen. Die Heranziehung von Sponsoren ist möglich.
14) Um das Einvernehmen der beteiligten Verbände bezüglich Kostenaufteilung, Art der Verrechnung und Durchführung des Radiopreises der Erwachsenenbildung herzustellen, wird ein Komitee gebildet, in das jeder Verband eine/n Beauftragte/n entsendet. Dem Komitee gehört als Vorsitzender der/die Leiter/in des Büros Medienpreise an. Es wird jährlich mindestens einmal unter Bekanntgabe der Tagungsordnung einberufen.
Für die preisstiftenden Verbände
der Erwachsenenbildung
Dr. Wilhelm Filla
Büro Medienpreise
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