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Fernsehpreise

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Datenbank zum Fernsehpreis der Erwachsenenbildung. Suchen Sie nach nominierten und ausgezeichneten Sendungen, nach Personen und Preisreden.
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Der Fernsehpreis der Erwachsenenbildung wird von der Arbeitsgemeinschaft der Bildungshäuser Österreichs, vom Büchereiverband Österreichs, vom Verband Österreichischer Volkshochschulen und vom Wirtschaftsförderungsinstitut verliehen. Das für die Organisation erforderliche Sekretariat liegt in den Händen des VÖV (Dr. Wilhelm Filla, Christine Rafetseder).    
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Informationen, Statut, Einreichungen

S T A T U T

für den Fernsehpreis der Erwachsenenbildung

gültig ab 15. Dezember 1989 (geändert am 1. Jänner 1997, 18. März 1998, am 30. September 2003, am 29. September 2004, am 3. März 2009 und am 5. März 2010)

Die Verbände der österreichischen Erwachsenenbildung, die als Stifter des „Fernsehpreises der Erwachsenenbildung“ fungieren, haben für diesen Preis folgendes Statut beschlossen.

1) Der Verband Österreichischer Volkshochschulen, der Büchereiverband Österreichs, die Arbeitsgemeinschaft Bildungshäuser Österreich und das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich stiften zur Förderung der Zusammenarbeit von Erwachsenenbildung und Fernsehen, zur Förderung einer kritischen, aber sachgerechten Auseinandersetzung mit dem Fernsehen und als Anregung für die GestalterInnen der Fernsehprogramme und der Fernsehsendungen einen Fernsehpreis.

2) Mit dem Preis sollen Fernsehsendungen ausgezeichnet werden, die nach Inhalt und Form (künstlerischer Gestaltung beziehungsweise fernsehgerechter Darbietung) erwachsenenbildnerisch als besonders wertvoll angesehen werden.

3) Für die Zuerkennung des Preises kommen in Betracht:
- österreichische Produktionen oder
- Produktionen, bei denen österreichische Sender maßgeblich beteiligt sind, inklusive Auftrags-
und Koproduktionen österreichischer Sender
und die in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember des Kalenderjahres, für das der Preis vergeben wird, erstmals in Österreich gesendet wurden.

4) Hinsichtlich der Art der Sendungen werden nur folgende Sparten berücksichtigt:
a) Dokumentation,
b) Fernsehfilm, inklusive Serien,
c) Sendungsformate, Sendereihen.
Bei Produktionen aus einer Reihe wird nur die für den Preis vorgeschlagene Sendung beurteilt.

5) Vorschläge für die Zuerkennung des Preises können von TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen der unter Punkt 1 genannten Erwachsenenbildungsverbände, von FernsehkritikerInnen der Presse, von österreichischen Fernsehsendern sowie von Produzent/innen und von den SeherInnen des österreichischen Fernsehens eingebracht werden.

6) Die Vorschläge sind schriftlich beim Büro Medienpreise p. A. Verband Österreichischer Volkshochschulen, 1020 Wien, Weintraubengasse 13 einzubringen. Für die Beurteilung durch die Jury sind rechtzeitig Datenträger (DVD) zur Verfügung zu stellen.

7) Die Jury hat die Möglichkeit, zusätzlich zu den Preisen in den drei unter Pkt. 4 genannten Sparten im Rahmen des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung als Preis der Jury den „Axel Corti-Preis“ zu vergeben. Der Preis kommt für erwachsenenbildnerisch besonders wertvolle Leistungen im Rahmen von Sendungen im österreichischen Fernsehen in Frage. Dieser Preis kann an Einzelpersonen ebenso gehen wie an österreichische Produktionen, die nicht unter die unter Punkt 4 genannten Sparten fallen.

8) Mitglieder der Jury können schriftlich oder per Fax Vorschläge für den „Axel Corti-Preis“ an das Büro Medienpreise bis zwei Tage vor der Sitzung der Hauptjury senden.

9) Dem Büro Medienpreise obliegt die Sammlung und Sichtung der eingebrachten Vorschläge sowie die Ausscheidung von Vorschlägen, die nicht den Richtlinien des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung entsprechen.

10) Wenn es die Zahl der eingebrachten Vorschläge erfordert, ist eine Vorjury einzuberufen, die eine Vorauswahl der eingebrachten Vorschläge nach Inhalt und Form vorzunehmen hat. Die Vorjury besteht aus Vertretern der unter Punkt 1 genannten Verbände und soll, wenn möglich, nicht mehr als zehn Mitglieder zählen. Sie wird aufgrund der Nominierung der einzelnen Verbände vom Büro Medienpreise einberufen. Den Vorsitz hat der Leiter des Büros Medienpreise. Die Vorjury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Sitzungen der Vorjury sind vertraulich.

11) Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury, die aus VertreterInnen der unter Punkt 1 genannten Verbände der Erwachsenenbildung und aus FernsehkritikerInnen der Presse besteht. Die Mitglieder – höchstens 20 Personen – werden jährlich von den beteiligten Erwachsenenbildungsverbänden nominiert und vom Büro Medienpreise einberufen. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des gewählten Vorsitzenden. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Ein Rechtsweg kann dagegen nicht beschritten werden.

12) Die Jury kann pro Jahr drei, bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände jedoch höchstens fünf gleichwertige Preise zuerkennen.

13) Die Preise werden alljährlich im Sommer in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Sie bestehen aus einer künstlerisch gestalteten Preismedaille und einer Verleihungsurkunde.

14) Die im Zusammenhang mit dem Fernsehpreis der Erwachsenenbildung erwachsenen Kosten werden von den unter Punkt 1 genannten Verbänden gemeinsam getragen, wobei die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Verbände nach einem vereinbarten Schlüssel erfolgt. Die Heranziehung von Sponsoren ist möglich.

15) Um das Einvernehmen der beteiligten Verbände bezüglich Kostenaufteilung, Art der Verrechnung und Durchführung der Aktion Fernsehpreis zu erwirken, wird ein Komitee gebildet, in welches jeder Verband einen Beauftragten entsendet. Dem Komitee gehört als Vorsitzender der Leiter des Büros Medienpreise an, der dieses mindestens einmal jährlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberuft.

Für die preisverleihenden Verbände

Dr. Wilhelm Filla

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